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   BGH, 23.09.1980 - 5 StR 553/80   

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https://dejure.org/1980,9874
BGH, 23.09.1980 - 5 StR 553/80 (https://dejure.org/1980,9874)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1980 - 5 StR 553/80 (https://dejure.org/1980,9874)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1980 - 5 StR 553/80 (https://dejure.org/1980,9874)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Darlegung zum Mindestumfang der begangenen Taten bei fortgesetzter Vergewaltigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 23.09.1980 - 5 StR 553/80
    Wenn Theodore in der neuen Hauptverhandlung wiederum das Zeugnis verweigert (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO), darf die Sachverständige I. über die von ihr außerhalb der Hauptverhandlung durch Befragen des Kindes erforschten Tatsachen, von denen das Gericht noch nicht anderweitig überzeugt ist, weder als Zeugin noch als Sachverständige vernommen werden (BGHSt 18, 107, 109; BGH Urteil vom 29. Juni 1976 - 1 StR 263/76 -).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1980 - 5 StR 553/80
    Ein privatärztliches Attest über die Unversehrtheit des Hymens darf im Strafverfahren wegen eines Sittlichkeitsverhaltens nicht nach § 256 StPO verlesen werden (BGHSt 4, 155; BGH NJW 1980, 651 = MDR 1980, 159).
  • BGH, 07.11.1979 - 3 StR 16/79

    Zulässigkeit einer Verlesung eines ärztlichen Attestes in einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 23.09.1980 - 5 StR 553/80
    Ein privatärztliches Attest über die Unversehrtheit des Hymens darf im Strafverfahren wegen eines Sittlichkeitsverhaltens nicht nach § 256 StPO verlesen werden (BGHSt 4, 155; BGH NJW 1980, 651 = MDR 1980, 159).
  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 23.09.1980 - 5 StR 553/80
    Wenn Theodore in der neuen Hauptverhandlung wiederum das Zeugnis verweigert (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO), darf die Sachverständige I. über die von ihr außerhalb der Hauptverhandlung durch Befragen des Kindes erforschten Tatsachen, von denen das Gericht noch nicht anderweitig überzeugt ist, weder als Zeugin noch als Sachverständige vernommen werden (BGHSt 18, 107, 109; BGH Urteil vom 29. Juni 1976 - 1 StR 263/76 -).
  • BGH, 29.10.1980 - 2 StR 501/80
    Falls sichere Erkenntnisse hierüber nicht mehr gewonnen werden können, muß jedenfalls die Mindestzahl der als erwiesen erachteten Einzelakte angegeben werden (vgl. RGSt 70, 150; BGH bei Holtz MDR 1978, 803; BGH Beschlüsse vom 15. April 1975 - 5 StR 149/75-, vom 30. März 1977 - 3 StR 52/77 - und vom 23. September 1980 - 5 StR 553/80 -).
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